Verbraucherwelt

Der Trick ist alt und funktioniert leider immer noch sehr gut. Mit der Vorvorwahl kann man zu bestimmten Zeiten günstig ins Ausland telefonieren. Trotz eventueller Festnetz-Flatrate, die bundesweit gilt, kann man so ein günstiges Auslandstelefonat führen. Zumindest im Idealfall.

Viele Anbieter erwecken immer wieder den Eindruck, dass Änderungen der Minutenpreise zu bestimmten Uhrzeiten bewusst darauf hinabzielen, erst mit günstigen Minutenpreisen zu locken und die Verbraucher dann regelrecht abzuzocken. Die Minutenpreise werden oft nicht angesagt und/oder es wird im 10-Minutentakt abgerechnet.

Bei PM2 fehlt es an der Preisansage. So gibt es Hunderte Verbraucher, die sich über eine sehr hohe Telefonrechnung wundern, obwohl sie sich günstige Gespräche erhofften.

Ich persönlich hoffe, dass eine Tarifansage bald verbindlich wird und die Verbindung  bei einem nicht gefälligem Preis garnicht somit erst zustande kommt.

Auskunfteien speichern alles mögliche über Schuldner. Seien es Einträge über unbezahlte Handyrechnunge oder laufende Kredite und Bankkonten. Für Versandhäuser und Banken bietet das viele Vorteile. Durch eine Abfrage lassen sich nicht solvente Kunden bereits vor Vertragsschluss erkennen und müssen nicht bedient werden.

Natürlich ist das ein großes Problem für Verbraucher. Sie erhalten Ablehnungen für einen neuen Handyvertrag oder ihnen kann sogar eine neue Wohnunh verwehrt werden, weil bspw. die SCHUFA-Auskunft negativ ist.

Man könnte sagen, meist zurecht. Doch es gibt immer wieder Fälle in denen nicht erfüllte Zahlungsverpflichtungen von Verbrauchern gespeichert werden, obwohl der Verbraucher ganz bewusst eine Rechnung nicht bezahlt hat, weil er mit der Leistung nicht zufrieden war und die Mängel gerügt hat.
Bisher kam es sehr häufig vor, dass auch aus solchen nicht eingehaltenen Verbindlichkeiten Einträge in Schuldnerdatenbanken erfolgten.

Dank der neuen Datenschutz-Novelle, die seit 1. April 2010 gültig ist, könnte das jedoch bald vorbei sein. Nun müssen Unternehmen den Kunden 2 mal schriftlich anmahnen und dürfen nur Meldungen an Auskunfteien weitergeben, wenn die Forderung vom Schuldner unbestritten ist.
Wenn eine Forderung durch ein Gericht tituliert wurde, kann diese Verbindlichkeit natürlich an Auskunfteien gemeldet werden.

Ich persönlich halte diese neue Regelung für fair. Es lädt eventuell einige Verbraucher dazu ein, Rechnungen nicht zu begleichen, da eine Meldung an Auskunfteien nicht allzu einfach ist. Aber die Lücke kann durch das gerichtliche Verfahren leicht geschlossen werden. Nur bei Kleinstforderungen wird es schwierig.

Es gibt eine Reihe ausländischer Betrüger, die sich sehr geschickt mit englischen E-Mails an Menschen aus der ganzen Welt wenden und außerdem in vielen Single-Portalen ihr Unwesen treiben.

Die populärsten Fälle sind:

– arme Frau, die sich angeblich in das künftige Opfer verliebt hat und Geld braucht
– Autoinserate, bei denen Vorkosten geleistet werden müssen (z.B. für Transport)
– ein Geldgewinn, vorab sind aber Notarkosten zu zahlen

Was ist die Gefahr bei Western Union?

Western Union (WU) ist ein speziellen Zahlungsmittel. Man kann Bargeld in wenigen Stunden in die ganze Welt senden. Der Auftraggeber geht einfach zur Deutschen Post, füllt ein Formular aus (Begünstigster etc.) und gibt der Frau am Schalter die Summe. Man erhält dann einen Code.
Diesen gibt man an den Zahlungsempfänger. Dieser kann damit das Geld in Empfang nehmen. Weltweit, in fast jeder Post und Internetcafé´s.

Normalerweise lässt sich auch die Post, die das Geld an den Empfänger gibt den Ausweis zeigen, sodass die Identität festgestellt wird. Doch funktioniert das nicht in jedem Land reibungslos.

Die Betrüger gehen folgendermaßen vor. Sie verkaufen irgendeine Leistung oder Ware oder haben ein Versprechen. Der Vorteil für das Opfer ist meist derart groß, dass man sich denkt, auch wenn ich die paar Hundert Euro verliere, ist die Chance das ich die „Leistung“ erhalte das Risiko wert.

Dieser Gedanke ist falsch. Denn die Chance die Leistung zu erhalten ist 0.

Achten Sie bei jedem Inserat auf irgendwelche Vorkosten, die per WU bezahlt werden sollen. Es handelt sich fast immer um Betrüger. Meistens sitzen diese in Nigeria und sind nicht greifbar.

Wenn das Geld also erst einmal transferiert ist, sehen Sie das auf keinen Fall wieder.

Ich hoffe Western Union, die von dieser Masche erheblich mitprofitieren, weil die Kosten für einen Geldtransfer ca. 20-50 EUR betragen, warnen die Inauftraggeber künftig, was es für Probleme geben kann.

Eine Gefahrenliste, die dem Kunden persönlich vorgelesen werden muss, wäre eine sinnvolle Lösung. Wenn ich mir vorstelle, ich würde gerade in der Post 300 EUR für das Verschiffen meines neu gekauften Autos als Vorleistung zahlen wollen und die Dame am Schalter warnt mich vor genau solchen Transaktionen, würde ich dies erst einmal abbrechen.

Worauf sollten Sie beim Wechsel achten?

Aktuell wird für den Wechsel des Stromanbieters viel geworben. Ein Wechsel kann sich auch durchaus lohnen. Doch passen Sie auf!

Vermeiden Sie Anbieter, bei denen Sie für ein Jahr im Voraus zahlen. Das kann eine sehr große finanzielle Belastung sein. Zahlen Sie besser wie gewohnt monatlich. Das Entrichten einer Kaution könnte  sinnvoll sein. So vermeiden die Anbieter Zahlungsausfälle und können daher besser kalkulieren und günstigere Preise anbieten. Zumal sich die Kaution meistens bei etwa 100 EUR bewegt. Diese bekommen bei Vertragsbeendigung natürlich wieder erstattet.

Ein beliebter Trick einiger Anbieter ist es, dem Kunden Kontingente zu verkaufen. Sie kaufen eine feste Anzahl Kilowattstunden für ein Jahr. Problem ist aber, dass der Mehrverbrauch sehr teuer wird. Dann zahlen Sie einen sehr hohen Preis je Kilowattstunde.
Verbrauchen Sie das Kontingent nicht, verfällt dieses und Sie haben für Strom bezahlt, den Sie nicht genutzt haben.

Ein Vergleichsrechner, den ich empfehlen kann ist Verivox. Dieser Anbieter wurde bereits mehrfach ausgezeichnet. Sie können bei Verivox davon ausgehen, dass hier nicht immer der Anbieter mit den besten Vermittlungsprovisionen hochgelobt wird, sondern der Günstigste.

Stets gilt:
– monatliche Zahlweise sollte angeboten werden
– genau vergleichen anhand der Preise des bisherigen Versorgers
– beim Vergleich auch alle Kosten wie Grundgebühren einbeziehen
– über den Anbieter vorab mithilfe von Google informieren
– kurze Vertragslaufzeit wählen
– auf Preisgarantie achten
– Anbieter mit kurzer Kündigungsfrist wählen

Wenn Sie all diese Dinge beherzigen werden Sie mindestens ein Jahr Geld sparen können. Doch nach Ablauf des ersten Vertragsjahres ziehen einige Anbieter die Preise an. In diesem Fall sollten Sie erneut vergleichen und ggf. wieder zu einem anderen Anbieter wechseln.

Dieser Sprung von Anbieter zu Anbieter ist leider notwendig, da die Preise ständigen Schwankungen unterliegen. Anders als in der Mobilfunkbranche werden die Preise nicht ständig niedriger, sondern können deutlich anziehen.

Eine sehr häufige Anfrage bei den Verbraucherzentralen ist:

Was kann ich gegen Werbeanrufe unternehmen?

Für viele ist diese Anfrage ein letzter verzweifelter Versuch, die nervigen und belästigenden Anrufe zu unterbinden. Doch ich habe auf diese Frage leider keine Antwort.

Die letzte Möglichkeit, die ich sehe, ist die Rufnummer zu wechseln. Denn ein Eintrag in der Robinson-Liste bringt leider garnichts. Diese Callcenter rufen jeden an. Dazu muss man nicht einmal zwangsläufig die Telefon-Nummern irgendwo preisgegeben haben. Ein Telefonbucheintrag genügt.

Haben Sie Ideen, wie man diese Anrufe stoppen kann?

Sie gilt als die Mahnschleuder der Republik. Erntete reihenweise Kritik in Foren und auch in den Medien und ihr wurde Beihilfe zum Betrug vorgeworfen.

Doch was macht diese Anwältin eigentlich?
Frau Günther verschickt Mahnschreiben im Auftrag Ihrer Mandanten. Die Mandanten sind soweit mir bekannt, ausschließlich zweifelhafte Online-Anbieter, die zivilrechtlich bedenkliche Forderungen vorbringen. So beispielsweise der Dienst opendownload, bei dem Nutzer für den Download kostenfreier Software zur Kasse gebeten werden.

Ich habe mich bereits als ich von dem Ermittlungsverfahren gegen Frau Günther erfuhr gefragt, warum hier eine Beihilfe zum Betrug vorgeworfen wird. Die Forderungen, die Frau Günther eintreibt sind natürlich strittig und wohl unberechtigt. Doch begründet das einen Betrug? Ich meine nein.

Meiner Ansicht nach, wäre eine Ermittlung in Sachen Nötigung vereinbar gewesen. Denn den Empfängern der Mahnschreiben wird erheblich gedroht. Beispielsweise mit strafrechtlicher Verfolgung. Das könnten einige Gerichte als Nötigung werten. Doch selbst das vermag die Staatsanwaltschaft München nicht anzuklagen.

Das gesamte Ermittlungsverfahren wurde eingestellt. Frau Katja Günther hat sich also nichts vorzuwerfen.

Artikel der Augsburger Allgemeinen

In meinen Augen wird diese Frau eher missbräuchlich eingesetzt. Sie gibt Ihren Namen für ein Drohgebäre her, um mehr Verbraucher zum Zahlen zu bewegen. Natürlich freiwillig, des Geldes wegen. Doch welche Aufrufen in manchen Foren gestartet werden, sind schon geschmacklos und dies widerspricht dem Sinn eines Rechtsstaats.

Vor allem die Sendung Akte 10, die auf Sat1 gesendet wird, hat massiv gegen Frau Günther aufgerufen. Sie wurde sie von den Reportern verfolgt und gefilmt. Diese Art von Presse missbillige ich.
Den Zuschauern mag das gefallen. Unterhaltsam ist das vielleicht, aber genauso geschmacklos wie die Drohbriefe der Anwältin selbst.

Es gibt immer wieder Minderjährige, die gezielt von Aboabzockern angesprochen werden und in die Falle eines Vertrags geraten (Vertragsfalle). Jugendliche gelten als beliebte Zielgruppe, weil viele mehr Geld zur Verfügung haben, als beispielsweise Hartz IV-Empfänger, die sich auch viel im Internet bewegen.

Ein weiterer Vorteil ist, dass sich Jugendliche nicht in der Privatinsolvenz befinden können und aufgrund von Ausbildung, Studium oder anderen Vorhaben leicht einschüchtern lassen. Zudem sind Jugendliche viel in Social Networks aktiv und kennen daher Anmeldeprozesse. Sie sind es gewohnt sich überall registrieren zu müssen.

Kurzum, es ist schnell ein recht hoher Betrag bei Jugendlichen zu holen. Jugendliche melden sich für jeden Blödsinn an und denken vorher nicht über eventuelle Konsequenzen nach.

Seien es die Hausaufgaben, die Jugendlicher im Internet suchen oder Tattoo-Vorlagen, Gedichte und ähnliches. Für viele Bereiche gibt es Abo-Fallen, die eine Registrierung erfordern.

Doch Minderjährige werden vom Gesetzgeber geschützt. Es gibt den sog. Taschengeldparagraphen. Dieser besagt (einfach formuliert), dass Jugendliche nur das Geld ausgeben dürfen, was in der Höhe ihrem Taschengeld entspricht. Dauerschuldverhältnisse, wie Abo-Verträge, sind daher eigentlich ausgeschlossen.

Grund dieser Regelung ist ein logischer Gedanke. Das Taschengeld bekommen Kinder von den Eltern und haben im Grund das Einverständnis der Eltern mit dem Geld machen zu dürfen was sie möchten. Denn Minderjährige sind nur beschränkt geschäftsfähig. Verträge mit langen Laufzeiten dürfen Sie ohne das Einverständnis der Eltern nicht abschließen.
Abo´s fallen unter diese Kategorie. Sie als Elternteil können demnach dem Vertrag widersprechen und mitteilen, dass Sie Ihr Einverständnis für das Abo nicht erteilt haben.

Der Vertrag ist damit unwirksam und Sie können die Rechnung vernichten. Ich empfehle dem Vertragspartner schriftlich mitzuteilen, dass Ihr Einverständnis nicht vorliegt. Eine Antwort brauchen Sie nicht abzuwarten.

Ein Problem ist allerdings, dass Ihr Kind sich unter Umständen strafbar gemacht haben könnte. Wenn es ein falsches Alter angegeben hat, könnte man von einem Betrug ausgehen.
Es gibt einige Anbieter, die in diesem Fall Strafanzeige erstatten. Ihr Kind muss im Normalfall mit Arbeitsstunden rechnen. Eine Eintragung in die wichtigen Register erfolgt im Normalfall nicht.

Ich hoffe diese Tipps helfen Ihnen die unberechtigten Forderungen der Anbieter abzuwehren.

Berichten Sie von Ihren Erfahrungen!
– Reagieren Anbietern überhaupt auf schriftlichen Kontakt?
– Zeigen sich die Anbieter einsichtig oder behaupten sie der Vertrag sei wirksam?

Cybertainment ist bereits bekannt für einen Fahrschultest, der versteckt auf Kosten hinweist und daher für böse Überraschung sorgt. Zumal hier gezielt 17-Jährige angesprochen werden, die sich auf die Fahrschule vorbereiten möchten.

Jetzt geht die Abzocke weiter mit einem Einbürgerungstest, der mit 144 Euro zu Buche schlägt.

Link: www.dereinbuergerungstest.de

Dort sind die Kosten zwar auf der Startseite zu erkennen, doch werden diese nicht immer angezeigt. Also ein sehr guter Trick. Der Betroffene denkt nicht nur die Website sei vom Staat. Außerdem glaubt er, er habe die Kosten übersehen.

Zudem halte ich die Fragen für recht schwachsinnig. Ich habe den Test selbst gemacht und er ist nicht nur leicht, sondern regelrecht banal. Als Deutscher kenne ich den echten Test natürlich nicht. Glaube aber nicht, dass dieser so aufgebaut ist.

Also vorsicht liebe zukünftige Mitbürger. Nutzt diesen Test nicht!


  • Keine
  • Simon: Man sollte endlich die RegTP dazu bekommen Fangschaltungen zu installieren. Der Anrufer kann täglich Tausende Gespräche führen, ohne eine Spur zu h

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